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Allgemeine Geschäftsbedingungen als Reisevermittler



Allgemeine Reisebedingungen der 
Big 5 Africa Tours GbR

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reisevermittler und dem Kunden abgeschlossenen Reisevertrages  i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.


1. Abschluss eines Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Big 5 Africa Tours GbR den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Big 5 Africa Tours GbR i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Big 5 Africa Tours GbR zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.
1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber dem Reiseveranstalter.

2. Buchung
2.1 Buchungen und der damit abgeschlossene Vertrag sind in den jeweiligen Ländern wie Uganda, Ruanda, Tanzania, Kenia rechtskräftig. Es gelten die jeweiligen Gesetze und vertraglichen Regelungen. 

3. Minderjährige
3.1 Die Teilnahme Minderjähriger an den Reisen ist nur in Begleitung deren Erziehungsberechtigten möglich. 

4. Bezahlung
4.1 Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen fällig. Der restliche Reisepreis wird spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern der Voucher übergeben ist und die Reise nicht mehr aus den in Nummer 10 genannten Gründen abgesagt werden kann.
Permits für das Gorilla- und Chimp Tracking sind sofort fällig und können nicht mehr rückerstattet werden.
4.2 Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Vertragsabschluss sofort fällig.
4.3 Zahlungen können in bar, per Überweisung, mit EC-Karte oder mit Kreditkarte getätigt werden. Wir akzeptieren VISA und Mastercard. Bei Zahlungen mit Paypal ist eine zusätzliche Gebühr von 2.5% des Reisepreises zu entrichten
4.4 Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Ziff. 5.3, bzw. 5.6 zu verlangen.

5. Leistungen 
5.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus dem Reiseplan mit den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben.
5.2 Abweichende Leistungen, z.B. andere Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich mit in den Reiseplan aufgenommen wurde.
5.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen von Big 5 Africa Tours GbR abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen. Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang des Reiseveranstalters (zusätzlich Pakete wie z.B Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).
5.4 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.

6. Leistungsänderungen
6.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
6.2 Big 5 Africa Tours GbR verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen und/oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB zu informieren. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.
6.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

7. Rücktritt durch den Kunden
7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Big 5 Africa Tours GbR zu erklären. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. 
7.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht Big 5 Africa Tours GbR anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern er den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.
7.3 Bei allen von Big 5 Africa Tours GbR vermittelten Reisen – 
werden
bis 60. Tag vor Reiseantritt 15 %,
bis 31. Tag vor Reiseantritt 20 %,
bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %,
bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %,
bis 7. Tag vor Reiseantritt 75 %,
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90 % als Ersatzanspruch gefordert.
7.4 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3 bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass Big 5 Africa Tours GbR im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
7.5 Big 5 Africa Tours GbR kann anstelle der unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.
7.6 Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
7.7 Für Gorilla- und Chimp Permits kann keine Rückerstattung erfolgen.

8. Umbuchungen
8.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, besteht nicht, sofern der Big 5 Africa Tours GbR seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird der Big 5 Africa Tours GbR dem Kunden die tatsächlich anfallenden Kosten pro Person berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 25 als vereinbart.
8.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
8.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6.2 genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

10. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Big 5 Africa Tours GbR deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
Big 5 Africa Tours GbR behält sich das Recht vor in Falle von besonderen Gründen wie z.B. Naturkatastrophen, Sicherheitsbedenken etc..) die Reise zu stornieren. In jedem Fall ist Big 5 Africa Tours GbR verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Für die bereits geleisteten Zahlungen erhalten die Kunden einen Reisegutschein für die gleiche Reise zu einem späteren Zeitpunkt mit den gleichen Reiseleistungen. Möchten die Kunden dennoch die Reise stornieren, so hat Big5 Africa Tours die gesamte Anzahlung minus einer Bearbeitungsgebühr zurückzuzahlen.
Permits für das Gorilla- und Schimpansentracking können nicht erstattet werden.

11. Haftung des Reiseveranstalters
11.1 Big 5 Africa Tours GbR haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.
11.2 Big 5 Africa Tours GbR haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).
11.3 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.

12. Versicherungen
Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Der Reiseveranstalter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:
- Reiserücktrittskostenversicherung
- Reisegepäckversicherung
- Reiseabbruchversicherung
- Reiseunfallversicherung
- Reisekrankenversicherung

13. Obliegenheiten des Kunden
13.1 Der Kunde hat Big 5 Africa Tours GbR umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat.
13.2 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, Big 5 Africa Tours GbR einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der Reiseleitung vor Ort, deren Kontaktdaten in den Reiseunterlagen stehen, zu erfolgen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden oder erreichbar, so sind etwaige Reisemängel Big 5 Africa Tours GbR an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben (Anschrift siehe Ziff. 22).
13.3 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
13.4 Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615i BGB bezeichneten Art nach § 615l BGB oder aus wichtigem, für Big 5 Africa Tours GbR erkennbaren Grund kündigen, hat er Big 5 Africa Tours GbR zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
14.1 Big 5 Africa Tours GbR informiert den Kunden über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter bedingt sind.
14.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann Big 5 Africa Tours GbR den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
14.3 Big 5 Africa Tours GbR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

15. Gepäck
Zu keinem Zeitpunkt ist Big 5 Africa Tours GbR für das Gepäck oder für die persönlichen Gegenstände der Kunden verantwortlich. Die Firma kann somit nicht für den Verlust oder für die Beschädigung des Gepäcks verantwortlich gemacht werden. Bei Schäden oder Verlust an persönlichen Gegenständen übernimmt die Firma keine Haftung. Die Kunden werden gebeten, kein Übergepäck mitzubringen. In diesem Falle behält sich Big 5 Africa Tours GbR das Recht vor, den Transport zu verweigern

16. Zollbestimmungen
Der Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.

17. Allgemeine Bestimmungen
Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.

18. Risiko und Krankheit während der Tour
18.1 Der Kunde akzeptiert, dass allen bei Big 5 Africa Tours GbR gebuchten Reisen und Reisebausteinen einen gewissen abenteuerlichen Charakter aufweisen und ein gewisses persönliches Risiko beinhalten. Weder die Firma noch ihre Leistungsträger oder Ihre Partner können für Verletzungen jeglicher Art, dem Tod des Reisenden oder bei Beschädigung von Eigentum, gleichgültig aus welcher Ursache, zur Verantwortung gezogen werden. Der Kunde verpflichtet sich somit, bei den oben genannten Vorfällen, von jeglichen Ansprüchen an die Firma abzusehen. Der Kunde übernimmt selbst die volle Verantwortung für alle bei dieser Art on Reisen auftretenden potentiellen Risiken. Vor der Teilnahme an zusätzlich gebuchten Aktivitäten bitten wir um schriftliche Bestätigung des Haftungsausschlusses. 
18.2 Big 5 Africa Tours verpflichtet sich, die Safari in der vereinbarten Route und zum vereinbarten Preis durchzuführen. Wenn sich ein Kunde krank oder unwohl fühlt und die Tour nicht oder unvollständig durchgeführt werden kann, können keine Kosten erstattet werden. 

19. Während der Reise
19.1 Autorität während der Reise
Die Entscheidungen des Guides sind maßgebend und endgültig. Der Kunde muss sich zu seiner eigenen Sicherheit daran halten ebenso wie an Vorschriften, Regelungen und Gesetze der besuchten Länder. Wünsche über kleinere Programmänderung die Ablauf der Reise im Großen und Ganzen nicht behindern können gerne mit dem Guide abgesprochen werden und werden dann wenn möglich erfüllt. 
19.2 Höhere Gewalt
Big 5 Africa Tours GbR haftet nicht für Ereignisse die man höherer Gewalt zuschreiben kann. Dies sind zum Beispiel Krieg, technische und mechanische Pannen, schlechtes Wetter, auftretende Unruhen und unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Firma liegen und zu Verspätungen oder zu Änderungen des Reiseablaufs führen. 
19.3 Mietfahrzeug 
Sollte während einer Reise das Fahrzeug bei einem Schaden nicht repariert werden können, verpflichtet sich Big 5 Africa Tours GbR zeitnah für ein entsprechendes Ersatzfahrzeug zu sorgen. 
19.4 Unterkunft
Sollte es eine Panne bei der Buchung gegeben haben und die gewünschte Unterkunft sollte nicht verfügbar sein, so verpflichtet sich Big 5 Africa Tours GbR, eine gleichwertige Unterkunft zur Verfügung zu stellen. 

20. Allgemeine Bestimmungen
Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.

21. Beginn und Ende der Reise
Die Tour beginnt mit dem Transfer vom Flughafen und endet mit dem Transfer zum Flughafen zu den vereinbarten Terminen. Bei Verspätungen der Ankunft bzw. des Abfluges/Flugausfällen entstehen keine weiteren Ansprüche an Big 5 Africa Tours GbR hinsichtlich Versorgung und Unterbringung. 

22. Reisevermittler
„Maurer & Steingruber GbR (Big 5 Africa Tours)“
Fraunhoferstraße 6A 
86399 Bobingen 
Geschäftsführer: Diana Maurer, Ulrike Steingruber


Gültig ab 1. Juni 2019

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